Aktuelles

Was bedeutet eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ

Patienteninformation - Vergütungsvereinbarung

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
die Gebührenordnung für Zahnärzte kennt zwei Wege, um die Gebühren für zahnärztliche Leistungen festzulegen:

 

  1. Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt bestimmt gemäß § 5 Abs. 2 GOZ die Gebührenhöhe anhand der Kriterien Schwierigkeit, Zeitaufwand und sonstiger Umstände. Häufig ist dies erst während der Leistungsvornahme möglich. Das hat z.B. bei nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten zur Folge, dass bei der Rechnungslegung, die in einem zuvor erstellten Heil- und Kostenplan vorhergesagten Kosten deutlich überschritten werden.
     
  2. Zwischen Ihnen und Ihrer Zahnärztin/Ihrem Zahnarzt wird vor der Leistungserbringung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ einvernehmlich eine Vereinbarung über die Gebührenhöhe getroffen. Die darin genannten Gebühren darf Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt in der Rechnung zwar unter-, nicht jedoch überschreiten, so dass Sie in jedem Fall vor einer unerwarteten Kostenausweitung geschützt sind.


In Abhängigkeit von Ihrem Versicherungsvertrag/-tarif kann für Sie bei beiden Varianten ein Selbstbehalt an den Kosten für die zahnärztliche Behandlung entstehen. Bei einer Vereinbarung auf Grundlage von § 2 Abs. 1 und 2 GOZ können Sie allerdings die Höhe dieser Eigenbeteiligung bereits vor der Behandlung durch eine vorherige Kostenübernahmeerklärung Ihrer Versicherung zuverlässig ermitteln.


Individuelle versicherungsvertragliche/-tarifliche Regelungen haben jedoch keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch Ihrer Zahnärztin/Ihres Zahnarztes. Sie/er ist bei Festlegung der Gebührenhöhe ausschließlich an die Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte gebunden. 

 

Lesen Sie hier weiter Kostentransparenz - Kostensteigerungen sind unumgänglich (Quelle: Bundeszahnärztekammer)

 

Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (m/w/d) gesucht

Sie lieben Ihren Beruf und wünschen sich ein Team, das genauso herzlich ist wie Sie? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir sind eine moderne, auf ästhetische Zahnmedizin spezialisierte Praxis mit höchsten Ansprüchen an Qualität und Patientenwohl – und gleichzeitig ein eingespieltes, herzliches Team, das sich gegenseitig unterstützt und mit viel Freude zusammenarbeitet.
Zur Verstärkung suchen wir eine Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin oder Zahnmedizinische Fachangestellte mit Prophylaxeerfahrung (m/w/d) – in Vollzeit, Teilzeit oder individuell abgestimmten Arbeitszeiten. Wir richten uns ganz nach Ihren Wünschen!
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✅ Was Sie bei uns erwartet:
•    Ein freundliches, hilfsbereites Team, das sich auf Sie freut
•    Innovative Zahnmedizin auf höchstem Niveau mit Fokus auf Ästhetik und Patientenkomfort
•    Eine wertschätzende Atmosphäre, in der Sie sich wohlfühlen werden
•    Flexible Arbeitszeiten – so wie es zu Ihrem Leben passt
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✅ Was Sie mitbringen sollten:
•    Abgeschlossene Ausbildung zur ZMP oder ZFA mit Prophylaxeerfahrung
•    Freude an Teamarbeit und ein freundlicher Umgang mit Patienten
•    Interesse an moderner, ästhetischer Zahnmedizin
•    Eigenverantwortliches Arbeiten und Zuverlässigkeit
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✅ Klingt gut? Dann freuen wir uns auf Sie!
Bewerben Sie sich ganz unkompliziert per E-Mail oder telefonisch – gerne auch, wenn Sie zunächst Fragen haben oder uns einfach mal kennenlernen möchten.
Ihre neue Lieblingspraxis wartet auf Sie!

 

Benötige ich noch den jährlichen Stempel im Bonusheft?

Mit Einführung der elektronischen Patientenakte sollte es nun nicht mehr erforderlich sein, dass Bonusheft jährlich abstempeln zu lassen. Dennoch haben wir vereinzelt die Erfahrung gemacht, dass Krankenkassen zur Bewilligung von Zahnersatz die "alten" Bonushefte angefordert haben. Willkommen also im Zeitalter des digitalisierten Gesundheitswesens, in dem Bonushefte gefaxt werden und elektronisch übermittelte Heil- und Kostenpläne danach ausgedruckt werden!

Vorbereitung auf den Praxisbesuch: Anamnese und Versichertenkarte

Bitte denken Sie bei Ihrem Besuch in unserer Praxis an Ihre Versichertenkarte und bei der jährlichen Vorsorgeuntersuchung auch an Ihr Bonusheft.

Sollten Sie zum ersten Mal unsere Praxis aufsuchen, drucken Sie sich bitte den Anamnesbogen aus und bringen diesen ausgefüllt mit. Vielen Dank!

Bitte laden Sie sich dieses Dokument
Bitte senden Sie den Anamnesebogen ausgefüllt vorab per E-Mail an praxis[at]dr-schibenes.de oder bringen das ausgefüllte Formular zu Ihrem Termin mit.
Anamnese Zahnarztpraxis Dr. Jan B. Schib[...]
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Vorsorgeuntersuchung: Mindestens einmal im Jahr

Bei sorgfältiger Zahnpflege und normalem Zustand Ihrer Zähne sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung in unsere Praxis kommen. Bei anfälligen Zähnen sollten Sie auf Nummer sicher gehen und einen halbjährlichen Termin vereinbaren.

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