Nein! Mit Einführung der elektronischen Patientenakte ist es nun nicht mehr erforderlich, dass Bonusheft jährlich abstempeln zu lassen. Alle Informationen - auch die vorjährigen - zu Ihrer regelmäßigen Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen werden in dieser gespeichert und werden z. B. bei Fragen zur Bewilligung von Zahnersatzleistungen zuverlässig berücksichtigt.
Bitte denken Sie bei Ihrem Besuch in unserer Praxis an Ihre Versichertenkarte und bei der jährlichen Vorsorgeuntersuchung auch an Ihr Bonusheft.
Sollten Sie zum ersten Mal unsere Praxis aufsuchen, drucken Sie sich bitte den Anamnesbogen aus und bringen diesen ausgefüllt mit. Vielen Dank!
Bei sorgfältiger Zahnpflege und normalem Zustand Ihrer Zähne sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung in unsere Praxis kommen. Bei anfälligen Zähnen sollten Sie auf Nummer sicher gehen und einen halbjährlichen Termin vereinbaren.